Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
Gültig ab: 9. November 2025
Diese Bedingungen regeln die B2B-Nutzung der Website von PEI Trade sowie unsere Lieferung von Waren. Indem Sie ein Angebot anfordern, eine Bestellung (Purchase Order) übermitteln oder unsere Website nutzen, erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.
1) Unternehmen und Geltungsbereich
PEI Trade ist ein internationales Handelsunternehmen, das nach ägyptischem Recht tätig ist. Wir exportieren Agrarprodukte und verwandte Waren in weltweite Märkte. Wir verkaufen nicht an Verbraucher (B2C).
2) Angebote, Preise und Dokumentation
- Angebote (Preisangebote/Pro-Forma-Rechnungen) sind für den angegebenen Zeitraum oder, falls kein Zeitraum genannt ist, für 5 Geschäftstage gültig und können sich in Abhängigkeit von Marktlage und Wechselkursen ändern.
- Sofern nicht anders angegeben, gelten die Preise gemäß dem vereinbarten Incoterms® 2020-Klausel (z. B. FOB ägyptischer Hafen, CFR/CIF, DAP/DPU).
- Standard-Exportdokumente (sofern anwendbar): Handelsrechnung (Commercial Invoice), Packliste (Packing List), Ursprungszeugnis (Certificate of Origin), Pflanzengesundheitszeugnis (Phytosanitary Certificate), Begasungszertifikat (Fumigation, falls erforderlich) sowie Konnossement/Luftfrachtbrief (Bill of Lading/AWB). Besondere Zertifikate müssen schriftlich vereinbart werden und können Preis und Lieferzeit beeinflussen.
3) Bestellungen und Vertragsschluss
- Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt zustande, sobald wir Ihre Bestellung schriftlich akzeptieren oder eine Pro-Forma-Rechnung (PI) von beiden Parteien unterzeichnet wird.
- Änderungen/Stornierungen nach unserer Annahme bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung und können Kosten für bereits eingegangene Verpflichtungen verursachen (Verpackung, Buchungen, Inspektionen usw.).
4) Zahlungsbedingungen
- Akzeptierte Zahlungsmethoden (vorbehaltlich vorheriger Zustimmung): unwiderrufliches Akkreditiv bei Sicht (Irrevocable LC at sight) oder Banküberweisung (TT), z. B. 30/70 oder 50/50.
- Anzahlungen sind nicht erstattungsfähig, sobald Produktion/Verpackung oder logistische Buchungen begonnen haben.
- Wir können nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und vorbehaltlich des geltenden Rechts Zahlungen in digitalen Vermögenswerten über genehmigte Anbieter akzeptieren; Wechselkursrisiko und Gebühren trägt der Käufer.
- Verspätete Zahlungen können Verzugszinsen nach sich ziehen und/oder zu einer Aussetzung von Lieferungen führen.
5) Qualität, Inspektion und Reklamationen
- Qualität/Handelsklasse/Spezifikationen müssen in der PI/im Vertrag festgelegt werden.
- Eine Vorversandinspektion durch uns und/oder eine anerkannte Drittpartei (z. B. SGS, Intertek, Bureau Veritas) kann auf Wunsch organisiert werden.
- Reklamationen: siehe unsere Claims & Quality Policy für Fristen und Verfahren. Der Käufer muss Schäden begrenzen und Nachweise erbringen (Fotos, Gutachten, Berichte usw.).
6) Lieferung, Gefahrenübergang und Eigentum
- Die Gefahr geht gemäß der vereinbarten Incoterms® 2020-Klausel über (z. B. beim Überschreiten der Schiffsreling bei FOB; bei Übergabe an den ersten Frachtführer bei CFR/CIF).
- Liefertermine sind unverbindlich und können durch höhere Gewalt, Hafenüberlastung, Zoll, Wetter oder behördliche Maßnahmen beeinflusst werden.
- Das Eigentum geht, sofern nichts anderes vereinbart wurde, erst nach vollständiger Bezahlung über.
7) Compliance
Der Käufer ist für Einfuhrgenehmigungen, veterinär-/phytosanitäre Vorschriften und lokale Bestimmungen am Bestimmungsort verantwortlich. Wir erfüllen die einschlägigen ägyptischen Exportvorschriften sowie anwendbare internationale Sanktions- und Außenhandelsregelungen.
8) Haftungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Gesamthaftung für Ansprüche aus einem Geschäftsvorgang auf den Rechnungswert der betroffenen Waren begrenzt. Für indirekte oder Folgeschäden haften wir nicht.
9) Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Nichterfüllung oder Verzögerung, die durch Ereignisse außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, Hafenschließungen, Embargos, behördliche Maßnahmen). Die betroffene Partei hat die andere Seite zu informieren und die Leistung wiederaufzunehmen, sobald dies zumutbar ist.
10) Anwendbares Recht und Streitbeilegung
Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen der Arabischen Republik Ägypten. Für Streitigkeiten sind die Gerichte in Kairo (Wirtschaftsgericht) zuständig oder, sofern im Vertrag gemeinsam vereinbart, ein Schiedsverfahren nach anerkannten Regeln (z. B. CRCICA/ICC) mit Schiedsort Kairo und Verfahrenssprache Englisch.
11) Änderungen
Wir können diese Bedingungen von Zeit zu Zeit überarbeiten. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf unserer Website veröffentlicht.