Zwei EU-Fristen treffen Produktexporteure: Pflanzengesundheitszeugnis-Regeln ab 6. Juli und strengere Pestizid-RHG ab 19. August 2026.

Zwei EU-Compliance-Termine fallen in Ägyptens Exportanlauf zum Q3: neue Pflanzengesundheitszeugnis-Regeln ab 6. Juli und strengere Pestizid-RHG ab 19. August 2026.

Ab dem 6. Juli 2026 ändern Änderungen des Anhangs V der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 die Pflanzengesundheitszeugnis-Anforderungen für bestimmte Ausfuhren. Exporteure sollten überprüfen, dass die von ihnen verwendeten CN/HS-Codes noch den Kategorien entsprechen, die eine Pflanzengesundheitskontrolle auslösen, da einige zuvor nur implizit erfasste Produkte nun ausdrücklich aufgeführt sind.

Gesondert verschärft die Verordnung (EU) 2026/215 — veröffentlicht am 30. Januar — die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Dimoxystrobin, Ethephon und Propamocarb ab dem 19. August 2026. Vor diesem Datum in Verkehr gebrachte Erzeugnisse folgen im Allgemeinen den früheren Regeln, abgesehen von einigen genannten Ausnahmen.

Was es für Käufer bedeutet: Beide Fristen fallen in Ägyptens Mango- und Frühzitrus-Aufbau. Die Bestätigung der Codeabdeckung und die Überprüfung der Rückstandsprogramme jetzt ist der Weg, um Grenzzurückweisungen im Q3 und Q4 zu vermeiden.

Quelle: Fresh Produce Consortium; FreshPlaza, 2026.

Zitierweise: PEI Trade, „Zwei EU-Fristen rücken für Produktexporteure näher: RHG und Pflanzengesundheitsregeln“, PEI Trade News, 16. Juni 2026, www.peitrade.com.