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Erdbeeren sind ungewöhnlich, weil sich der Konformitätspfad in zwei teilt: frische Erdbeeren werden als Frischprodukt behandelt (Pflanzengesundheits- und Rückstandsregeln), während gefrorene Erdbeeren ein verarbeitetes Lebensmittel sind, das durch Lebensmittelsicherheitsmanagement und mikrobiologische Kontrollen geregelt wird. Die EU wendet außerdem eine zusätzliche Prüfung auf importierte gefrorene Beeren auf lebensmittelbedingte Viren an. Dieser Leitfaden erläutert, was Importeur und Exporteur für jede benötigen.
Kurze Antwort: Frische Erdbeeren benötigen ein Pflanzengesundheitszeugnis, die Einhaltung der EU-Rückstandsgrenzwerte (MRL, Regulation (EC) No 396/2005) und GLOBALG.A.P. Gefrorene Erdbeeren benötigen HACCP plus einen GFSI-anerkannten Standard (BRCGS, IFS oder ISO 22000) und mikrobiologische Kontrolle; die EU wendet verschärfte amtliche Kontrollen auf importierte gefrorene Beeren auf Norovirus und Hepatitis A an. Frische laufen unter HS 0810.10, gefrorene unter HS 0811.10.
Frische Erdbeeren werden wie andere Frischprodukte behandelt:
Gefrorene und IQF-Erdbeeren sind ein verarbeitetes Lebensmittelprodukt, daher ist der Rahmen die Lebensmittelsicherheit statt der Pflanzengesundheit:
Da gefrorene Beeren mit Ausbrüchen von Norovirus und Hepatitis A in Verbindung gebracht wurden, wendet die EU verschärfte amtliche Kontrollen auf importierte gefrorene Beeren an, was bedeutet, dass ein Anteil der Sendungen Identitäts- und Laborkontrollen an der Grenze unterliegt. Für gefrorene Beeren lag diese Grenzbeprobungsrate historisch im Bereich von 5–10 %, festgelegt in Anhang I von Regulation (EU) 2019/1793 und etwa zweimal jährlich überarbeitet — bestätigen Sie also die aktuelle Rate und Ägyptens Listung vor dem Versand. In der Praxis macht dies dokumentierte Hygiene, Wasserkontrolle und Virustests für Exporteure gefrorener Erdbeeren unerlässlich.
| Dokument | Frisch | Gefroren |
|---|---|---|
| Pflanzengesundheitszeugnis | Erforderlich | Nicht zutreffend |
| Gesundheits-/Freiverkaufszeugnis | — | Oft erforderlich |
| GLOBALG.A.P.-Zertifikat | Basis | Auf Betriebsebene |
| BRCGS / IFS / ISO 22000 | — | Erwartet (Verarbeitungsbetrieb) |
| Rückstands-/Mikro-Testberichte | Rückstände (MRL) | Mikrobiologisch & Virus |
| Ursprungszeugnis / EUR.1 | Erforderlich | Erforderlich |
| Rechnung, Packliste, B/L | Erforderlich | Erforderlich |
Ein Pflanzengesundheitszeugnis, die Einhaltung der EU-MRL (Regulation (EC) No 396/2005) und GLOBALG.A.P. sowie übliche Handelsdokumente.
HACCP mit einem GFSI-anerkannten Standard (BRCGS, IFS oder ISO 22000), mikrobiologische und Viruskontrolle, eine ununterbrochene Kühlkette bei minus 18 degrees C und Handelsdokumente.
Gefrorene Beeren wurden mit Norovirus- und Hepatitis-A-Ausbrüchen in Verbindung gebracht, daher wendet die EU verschärfte amtliche Kontrollen mit Grenzbeprobung an (historisch rund 5-10 % der Sendungen).
Frische Erdbeeren sind HS 0810.10; gefrorene Erdbeeren sind HS 0811.10.
Nein – frische sind pflanzengesundheitsgeführt (Pflanzengesundheit, MRL, GLOBALG.A.P.); gefrorene sind lebensmittelsicherheitsgeführt (HACCP, BRCGS/IFS/ISO 22000, Mikro-Tests).
So zitieren Sie diese Seite
PEI Trade. “Exportanforderungen für ägyptische Erdbeeren: Frisch & Gefroren.” peitrade.com, 2026. https://peitrade.com/egyptian-strawberry-export-requirements/
Diese Seite ist Teil unseres Hubs Leitfaden für den Export ägyptischer Erdbeeren.
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